phone
blockHeaderEditIcon

Phone: +49 (0)6052 912994

slider_strafverteidigung
blockHeaderEditIcon

text_strafverteidigung
blockHeaderEditIcon

Strafverteidigung

Oft geht es sehr schnell. Man verursacht einen Unfall und plötzlich ist sie in der Welt, die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung eines Menschen. Wurde auf dem Parkplatz ein Auto unbemerkt berührt, so folgt die Strafanzeige wegen Unfallflucht. Die Polizei ermittelt, stellt Fragen, macht Vorwürfe.

Ein Strafverfahren kann aber auch den treffen, der nicht vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften verstößt. Auch die Nichtvornahme bestimmter Handlungen im Falle einer Handlungspflicht ist strafbar. Vielleicht wurde auch nur etwas getan, was nach der eigenen Überzeugung richtig war, in Deutschland aber unter Strafe steht. Als Beispiel hierfür kann der gesamte Bereich der Sterbehilfe dienen.

Aber auch die bösartige Verleumdung durch einen Neider ist denkbar. Vorbei sind die Zeiten, in denen auf eine solche Anzeige ein freundliches Schreiben des Staatsanwalts folgte, in dem dieser dazu aufforderte, zu der Sache Stellung zu nehmen. Hält die Staatsanwaltschaft den Verdacht für begründet, ist stattdessen die von einem Richter genehmigte Hausdurchsuchung näher als die meisten Menschen denken. Dass Betroffene von der Durchsuchung überrascht wird, begründet dabei den Sinn der Maßnahme. Wenn der Betroffene am Abend zuvor Bescheid wüsste, bräuchte die Polizei letztlich nicht kommen.

Privatleute liegen meist noch friedlich im Bett, wenn die Polizeibeamten und der Staatsanwalt klingeln. In Firmen ist meist nur die Nachtschicht oder der Reinigungsdienst anwesend. Die Überraschung weicht, es folgt das blanke Entsetzen.

Rechtsanwälte für Strafrecht sind Telefonanrufe am frühen Morgen gewöhnt. Dies ist die Zeit, wenn aufgeregte Privatleute und Geschäftsführer Rechtsrat suchen. Grundsätzlich darf dabei alles durchsucht werden. Es gibt keinen Winkel eines Hauses, den die Polizeibeamten nicht durchsuchen dürfen. "Im Prinzip darf auch Alles mitgenommen werden. Der Gesetzgeber hat in dieser Hinsicht die Befugnisse der Polizei noch erweitert. Früher durften einige Dinge nur im Beisein eines Staatsanwaltes mitgenommen werden. Heute gibt es nahezu keine Einschränkungen mehr.

Wer von einer Hausdurchsuchung oder Polizeibeamten überrascht wird, sollte in jedem Fall kühlen Kopf bewahren. Auf KEINEN Fall sollte man Angaben zur Sache machen, denn dadurch werden für ein späteres Verfahren die Weichen gestellt. Ohne Kenntnis der Sachlage besteht die Gefahr sich „um Kopf und Kragen zu reden“.

Am besten sollte man lediglich seine Personalien angeben und umgehend einen Rechtsbeistand beauftragen.

Sie können dabei UNS mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen. Als Ihr rechtlicher Beistand schützen wir Sie während des gesamten Verfahrens vor Eingriffen in Ihre Rechte und helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Wir forschen nach Tatsachen und Umständen, die Sie entlasten könnten und tragen diese im Prozess vor. Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es, das Verfahren und die Maßnahmen der Strafverfolgungsorgane in Ihrem Interesse kritisch zu überwachen.

Aber auch wer aus Not und Unbedacht einen Fehler gemacht hat, hat Anspruch auf einen fairen Prozess, der rechtstaatlichen Anforderungen genügt.

Letztlich ist es die edelste und zugleich vornehmste Aufgabe eines Rechtsanwaltes seine Mandanten vor Angriffen des Staates - gleich welcher Art - zu schützen.

Strafverteidigung

Oft geht es sehr schnell. Man verursacht einen Unfall und plötzlich ist sie in der Welt, die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung eines Menschen. Wurde auf dem Parkplatz ein Auto unbemerkt berührt, so folgt die Strafanzeige wegen Unfallflucht. Die Polizei ermittelt, stellt Fragen, macht Vorwürfe.

Ein Strafverfahren kann aber auch den treffen, der nicht vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften verstößt. Auch die Nichtvornahme bestimmter Handlungen im Falle einer Handlungspflicht ist strafbar. Vielleicht wurde auch nur etwas getan, was nach der eigenen Überzeugung richtig war, in Deutschland aber unter Strafe steht. Als Beispiel hierfür kann der gesamte Bereich der Sterbehilfe dienen.

Aber auch die bösartige Verleumdung durch einen Neider ist denkbar. Vorbei sind die Zeiten, in denen auf eine solche Anzeige ein freundliches Schreiben des Staatsanwalts folgte, in dem dieser dazu aufforderte, zu der Sache Stellung zu nehmen. Hält die Staatsanwaltschaft den Verdacht für begründet, ist stattdessen die von einem Richter genehmigte Hausdurchsuchung näher als die meisten Menschen denken. Dass Betroffene von der Durchsuchung überrascht wird, begründet dabei den Sinn der Maßnahme. Wenn der Betroffene am Abend zuvor Bescheid wüsste, bräuchte die Polizei letztlich nicht kommen.

Privatleute liegen meist noch friedlich im Bett, wenn die Polizeibeamten und der Staatsanwalt klingeln. In Firmen ist meist nur die Nachtschicht oder der Reinigungsdienst anwesend. Die Überraschung weicht, es folgt das blanke Entsetzen.

Rechtsanwälte für Strafrecht sind Telefonanrufe am frühen Morgen gewöhnt. Dies ist die Zeit, wenn aufgeregte Privatleute und Geschäftsführer Rechtsrat suchen. Grundsätzlich darf dabei alles durchsucht werden. Es gibt keinen Winkel eines Hauses, den die Polizeibeamten nicht durchsuchen dürfen. "Im Prinzip darf auch Alles mitgenommen werden. Der Gesetzgeber hat in dieser Hinsicht die Befugnisse der Polizei noch erweitert. Früher durften einige Dinge nur im Beisein eines Staatsanwaltes mitgenommen werden. Heute gibt es nahezu keine Einschränkungen mehr.

Wer von einer Hausdurchsuchung oder Polizeibeamten überrascht wird, sollte in jedem Fall kühlen Kopf bewahren. Auf KEINEN Fall sollte man Angaben zur Sache machen, denn dadurch werden für ein späteres Verfahren die Weichen gestellt. Ohne Kenntnis der Sachlage besteht die Gefahr sich „um Kopf und Kragen zu reden“.

Am besten sollte man lediglich seine Personalien angeben und umgehend einen Rechtsbeistand beauftragen.

Sie können dabei UNS mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen. Als Ihr rechtlicher Beistand schützen wir Sie während des gesamten Verfahrens vor Eingriffen in Ihre Rechte und helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Wir forschen nach Tatsachen und Umständen, die Sie entlasten könnten und tragen diese im Prozess vor. Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es, das Verfahren und die Maßnahmen der Strafverfolgungsorgane in Ihrem Interesse kritisch zu überwachen.

Aber auch wer aus Not und Unbedacht einen Fehler gemacht hat, hat Anspruch auf einen fairen Prozess, der rechtstaatlichen Anforderungen genügt.

Letztlich ist es die edelste und zugleich vornehmste Aufgabe eines Rechtsanwaltes seine Mandanten vor Angriffen des Staates - gleich welcher Art - zu schützen.

unfall
blockHeaderEditIcon

Fahrlässige Körperverletzung

Man verursacht einen Unfall und plötzlich ist sie in der Welt, die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

unfallflucht
blockHeaderEditIcon

Unfallflucht

Wurde auf dem Parkplatz ein Auto unbemerkt berührt, so folgt die Strafanzeige wegen Unfallflucht.

hausdurchsuchung
blockHeaderEditIcon

Hausdurchsuchung

Wer von einer Hausdurchsuchung oder Polizeibeamten überrascht wird, sollte in jedem Fall kühlen Kopf bewahren.

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*